Alle 16-18 Jährigen benötigen ab dem 17.12.21 einen negativen Testnachweis! Die reine Vorlage des Schülerausweises reicht nicht mehr aus. Diese Regel ist zunächst gültig bis zum 16.01.22 (danach gilt hier die 2G Regel).
Bis einschließlich 15 Jahren benötigen wir keinen Nachweis.
Ausnahme Weihnachtsferien
Vom 27.12.21-09.01.22 benötigen alle Schüler*innen (6-15 J.) auch einen negativen Testnachweis