Corona Update für *Kinder und Jugendliche*Alle 16-18 Jährigen benötigen ab dem 17.12.21 einen negativen Testnachweis! 📝 Die reine Vorlage des Schülerausweises reicht nicht mehr aus. Diese Regel ist zunächst gültig bis zum 16.01.22 (danach gilt hier die 2G Regel).Bis einschließlich 15 Jahren benötigen wir keinen Nachweis.❗Ausnahme❗ Weihnachtsferien 🌲Vom 27.12.21-09.01.22 benötigen alle Schüler*innen (6-15 J.) auch einen negativen Testnachweis 📝